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   VGH Bayern, 18.07.2017 - 10 B 17.339   

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https://dejure.org/2017,30710
VGH Bayern, 18.07.2017 - 10 B 17.339 (https://dejure.org/2017,30710)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18.07.2017 - 10 B 17.339 (https://dejure.org/2017,30710)
VGH Bayern, Entscheidung vom 18. Juli 2017 - 10 B 17.339 (https://dejure.org/2017,30710)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    § 113 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 5, § ... 91 Abs. 1, § 44 VwGO:; § 2 Abs. 2, § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 2, § 4a Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b, § 5 Abs. 4 und Abs. 5 FreizügG/EU; Art. 7 Abs. 1 und Abs. 3, Art. 16 Abs. 1, Art. 17 Abs. 1, Art. 14 Abs. 3 RL 2004/38/EG
    Recht auf Freizügigkeit für Arbeitnehmer bei vorübergehender Erwerbsminderung infolge Krankheit oder Unfall

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Freizügigkeit für Arbeitnehmer bei vorübergehender krankheitsbedingter Erwerbsminderung; Daueraufenthaltsrecht im Falle der Aufgabe der Beschäftigung infolge einer vollen Erwerbsminderung

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 2 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, § 4a Abs. 1, Abs. 2, § 5 Abs. 4 FreizügG/EU, Art. 7 Abs. 1, Art. 16, Art. 17 RL 2004/38/EG, Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG
    Ausländerrecht: Zur Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU und zum Daueraufenthaltsrecht nach § 4a Abs. 2 FreizügG/EU | Verlustfeststellung; Daueraufenthaltsrecht; Rechtmäßiger Aufenthalt; Begriff des Arbeitnehmers; Fiktion des Fortbestehens der ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 2 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, § 4a Abs. 1, Abs. 2, § 5 Abs. 4 FreizügG/EU, Art. 7 Abs. 1, Art. 16, Art. 17 RL 2004/38/EG, Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG
    Ausländerrecht: Zur Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU und zum Daueraufenthaltsrecht nach § 4a Abs. 2 FreizügG/EU | Verlustfeststellung; Daueraufenthaltsrecht; Rechtmäßiger Aufenthalt; Begriff des Arbeitnehmers; Fiktion des Fortbestehens der ...

  • rewis.io

    Recht auf Freizügigkeit für Arbeitnehmer bei vorübergehender Erwerbsminderung infolge Krankheit oder Unfall

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeit für Arbeitnehmer bei vorübergehender krankheitsbedingter Erwerbsminderung; Daueraufenthaltsrecht im Falle der Aufgabe der Beschäftigung infolge einer vollen Erwerbsminderung

  • rechtsportal.de

    Ungarischer Staatsangehöriger; Verlustfeststellung; Maßgeblicher Zeitpunkt; Arbeitnehmereigenschaft; Befristete Beschäftigung auf Abruf bei einer Zeitarbeitsfirma auf 400-Euro-Basis; Bestehen der Freizügigkeitsberechtigung bei vorübergehender Erwerbsminderung; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF (Entscheidungsbesprechung und Volltext)

    § 2 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3, § 4a Abs. 1, Abs. 2, § 5 Abs. 4 FreizügG/EU, Art. 7 Abs. 1, Art. 16, Art. 17 RL 2004/38/EG, Art. 43 Abs. 1 Satz 1 BayVwVfG
    Ausländerrecht: Zur Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU und zum Daueraufenthaltsrecht nach § 4a Abs. 2 FreizügG/EU | Verlustfeststellung; Daueraufenthaltsrecht; Rechtmäßiger Aufenthalt; Begriff des Arbeitnehmers; Fiktion des Fortbestehens der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 1037
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 16.07.2015 - 1 C 22.14

    Feststellung; Freizügigkeitsrecht; Nichtbestehen des Rechts auf Einreise und

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2017 - 10 B 17.339
    Insoweit gilt das Gleiche wie für andere aufenthaltsrechtliche Entscheidungen, die Grundlage einer Aufenthaltsbeendigung sein können (BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22.14 - juris Rn. 11).

    Bei der Einfügung des Wortes "rechtmäßig" handelte es sich aber lediglich um eine Klarstellung des Gesetzgebers (BT-Drs. 18/2581, S. 16; Hailbronner, AuslR, FreizügG/EU, Stand März 2017, § 5 Rn. 1; BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22.14 - juris Rn. 15 f.), die nichts an der bis dahin geltenden Rechtslage änderte.

    Die Möglichkeit zur Feststellung des Verlustes des Freizügigkeitsrechts nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU erlischt nämlich nach dem Entstehen eines Daueraufenthaltsrechts (BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22.14 - juris Rn. 16).

    Rechtmäßig im Sinne des Unionsrechts ist nur ein Aufenthalt, der im Einklang mit den in der Richtlinie 2004/38/EG und insbesondere mit den in Art. 7 Abs. 1 RL 2004/38/EG aufgeführten Voraussetzungen steht (EuGH, U.v. 21.12.2011 - Ziolkowski und Szeja, C-424/10 u.a. - juris Rn. 46, U.v. 11.11.2014 - Dano, C-333/13 - juris Rn. 71; BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22.14 - juris Rn. 16 m. w. N.).

  • EuGH, 26.02.1991 - C-292/89

    The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2017 - 10 B 17.339
    Diese Vorschrift wurde zwar erst mit Wirkung zum 2. Dezember 2014 in das Freizügigkeitsgesetz aufgenommen, die Anforderungen des § 2 Abs. 2 Nr. 1a FreizügG/EU für den Erwerb einer Freizügigkeitsberechtigung als Arbeitsuchender ergaben sich jedoch auch ohne ausdrückliche Kodifizierung aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (U.v. 26.2.1991 - Antonissen, C-292/89 - juris).

    Der Zeitraum, der dem Unionsbürger nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Antonissen (C-292/89) zur Arbeitssuche zugestanden wird, ohne einen Nachweis für die Arbeitssuche zu erbringen, schließt sich nicht an den Sechsmonatszeitraum des § 2 Abs. 3 Satz 2 FreizügG/EU an, sondern läuft parallel (vgl. Hailbronner, AuslR, FreizügG/EU, Stand März 2017, § 2 Rn. 86; Dienelt in Bergmann-Dienelt, AuslR, FreizügG/EU, 11. Aufl. 2016, § 2 Rn. 105).

  • EuGH, 06.11.2003 - C-413/01

    Ninni-Orasche

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2017 - 10 B 17.339
    Geboten ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände, die die Art der in Rede stehenden Tätigkeiten und des fraglichen Arbeitsverhältnisses betreffen (vgl. EuGH, U.v. 6.11.2003 - Ninni-Orasche, C-413/01 - juris Rn. 23 ff., U.v. 4.2.2010 - Genc, C-14/09 - juris Rn. 9 und 23 ff., U.v. 9.6.2014 - Saint-Prix, C-507/12 - juris Rn. 33 ff.).

    Im Urteil vom 6. November 2003 (C-413/01) hat der Gerichtshof der Europäischen Union bei einer Beschäftigungszeit von zweieinhalb Monaten die Arbeitnehmereigenschaft bejaht.

  • EuGH, 04.02.2010 - C-14/09

    Genc - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2017 - 10 B 17.339
    Geboten ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände, die die Art der in Rede stehenden Tätigkeiten und des fraglichen Arbeitsverhältnisses betreffen (vgl. EuGH, U.v. 6.11.2003 - Ninni-Orasche, C-413/01 - juris Rn. 23 ff., U.v. 4.2.2010 - Genc, C-14/09 - juris Rn. 9 und 23 ff., U.v. 9.6.2014 - Saint-Prix, C-507/12 - juris Rn. 33 ff.).

    Nach der Entscheidung "Genc" (C-14/09) waren eine Wochenarbeitszeit von 5, 5 Stunden und ein monatlicher Durchschnittslohn von etwa 175 Euro für die Annahme der Arbeitnehmereigenschaft ausreichend.

  • EuGH, 19.06.2014 - C-507/12

    Eine Frau, die ihre Erwerbstätigkeit oder Arbeitssuche wegen der körperlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2017 - 10 B 17.339
    Geboten ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände, die die Art der in Rede stehenden Tätigkeiten und des fraglichen Arbeitsverhältnisses betreffen (vgl. EuGH, U.v. 6.11.2003 - Ninni-Orasche, C-413/01 - juris Rn. 23 ff., U.v. 4.2.2010 - Genc, C-14/09 - juris Rn. 9 und 23 ff., U.v. 9.6.2014 - Saint-Prix, C-507/12 - juris Rn. 33 ff.).

    Für diese Auffassung spricht auch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 19. Juni 2014 (Saint-Prix, C-507/12).

  • EuGH, 21.12.2011 - C-424/10

    Der Erwerb des Rechts auf Daueraufenthalt wird nur durch einen Aufenthalt

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2017 - 10 B 17.339
    Rechtmäßig im Sinne des Unionsrechts ist nur ein Aufenthalt, der im Einklang mit den in der Richtlinie 2004/38/EG und insbesondere mit den in Art. 7 Abs. 1 RL 2004/38/EG aufgeführten Voraussetzungen steht (EuGH, U.v. 21.12.2011 - Ziolkowski und Szeja, C-424/10 u.a. - juris Rn. 46, U.v. 11.11.2014 - Dano, C-333/13 - juris Rn. 71; BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22.14 - juris Rn. 16 m. w. N.).

    Rechtmäßig im Sinne des Unionsrechts ist ein Aufenthalt nur dann, wenn er im Einklang mit den in der Richtlinie 2004/38/EG und insbesondere mit den in Art. 7 Abs. 1 RL 2004/38/EG aufgeführten Voraussetzungen steht (EuGH, U.v. 21.12.2011 - Ziolkowski und Szaja, C-424/10 und C-425/10 - juris Rn. 42).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.05.2009 - 1 S 1173/08

    Antrag eines Großverbrauchers auf Beschränkung der Wasserbezugspflicht

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2017 - 10 B 17.339
    Es handelt sich hierbei um eine objektive Klagehäufung (§ 44 VwGO; vgl. VGH Baden-Württemberg, U.v. 28.5.2009 - 1 S 1173/08 - juris Rn. 19).
  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

    Auszug aus VGH Bayern, 18.07.2017 - 10 B 17.339
    Rechtmäßig im Sinne des Unionsrechts ist nur ein Aufenthalt, der im Einklang mit den in der Richtlinie 2004/38/EG und insbesondere mit den in Art. 7 Abs. 1 RL 2004/38/EG aufgeführten Voraussetzungen steht (EuGH, U.v. 21.12.2011 - Ziolkowski und Szeja, C-424/10 u.a. - juris Rn. 46, U.v. 11.11.2014 - Dano, C-333/13 - juris Rn. 71; BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22.14 - juris Rn. 16 m. w. N.).
  • VG Augsburg, 17.01.2018 - Au 6 K 17.338

    Verlorenes Recht auf Einreise und Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland

    Durch die Neufassung dieser Regelung wurde klargestellt, dass eine Verlustfeststellung nicht nur getroffen werden kann, wenn das Freizügigkeitsrecht ursprünglich bestanden hat und später entfallen ist, sondern auch dann, wenn die Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU zu keinem Zeitpunkt bestanden haben (vgl. BT-Drs. 18/2581 S. 16; BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 24).

    Abzustellen ist dabei darauf, ob im Zeitpunkt der Verlustfeststellung bereits ein Daueraufenthaltsrecht entstanden war (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 26 f.).

    Mit Bekanntgabe des Bescheides vom 26. Januar 2017 war der Kläger somit ausreisepflichtig und konnte sich nicht mehr auf die auf dem Unionsbürgerstatus beruhende Vermutung, wonach sich ein Unionsbürger rechtmäßig im jeweils anderen Mitgliedstaat aufhält, berufen (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 26 f.).

    Nach der Rechtsprechung spricht vieles dafür, dass diese Fiktion des Fortbestehens der Arbeitnehmereigenschaft nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FreizügG/EU auch dann eintritt, wenn das Arbeitsverhältnis, das die Arbeitnehmereigenschaft des Unionsbürgers begründet hat, nicht mehr besteht (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 51 m.w.N.).

    Im Anschluss an die Fortwirkungsdauer schließt sich also nicht erneut der Zeitraum von sechs Monaten zur Arbeitsuche (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 1a FreizügG/EU) an, dieser läuft vielmehr parallel; nach sechs Monaten kann der Unionsbürger daher nur dann noch Freizügigkeit beanspruchen, wenn er nachweist, mit begründeter Aussicht auf Erfolg nach Arbeit zu suchen (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 59; Dienelt in Renner/ Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, Kommentar, 11. Aufl. 2016, § 2 FreizügG/EU Rn. 105).

    Die Beschäftigung von März bis Juli 2014 erfolgte bei diversen Firmen über eine Zeitarbeitsfirma, das Vorliegen der "Fiktionswirkung" des § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FreizügG/EU hat der Kläger nicht nachgewiesen; er hat keine ärztlichen Bescheinigungen oder Ähnliches über eine vorübergehende Erwerbsminderung bzw. Arbeitsunfähigkeit zum 17. Juli 2014 vorgelegt, sondern im Schreiben vom 21. März 2016 lediglich mitgeteilt, wegen einer Operation momentan nicht arbeiten zu können und hierzu den vorgenannten Entlassungsbericht des Krankenhauses (vom 26.11.2015) vorgelegt (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 52 f. zur notwendigen Kausalität zwischen einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung und der Aufgabe der Erwerbstätigkeit).

    Diese Vorschrift wurde zwar erst mit Wirkung zum 2. Dezember 2014 in das Freizügigkeitsgesetz aufgenommen, die Anforderungen des § 2 Abs. 2 Nr. 1a FreizügG/EU für den Erwerb einer Freizügigkeitsberechtigung als Arbeitsuchender ergaben sich jedoch auch ohne ausdrückliche Kodifizierung aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, U.v. 26.2.1991 - Antonissen, C-292/89 - Slg. 1991, I-745; BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn.56).

    Es handelt sich hierbei um eine objektive Klagehäufung (§ 44 VwGO; vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 63; VGH BW, U.v. 28.5.2009 - 1 S 1173/08 - juris Rn. 19).

    Die Klage ist jedoch - unabhängig von der Frage, ob sie als Verpflichtungs- oder allgemeine Leistungsklage statthaft ist (vgl. BVerwG, U.v. 31.5.2012 - 10 C 8/12 - NVwZ-RR 2012, 821; BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 65; Kurzidem in BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, Stand: 01.1.2017 Rn. 21) - nicht begründet.

  • VG München, 21.06.2023 - M 4 K 21.2606

    Prozesskostenhilfe, FreizügG/EU

    Insoweit gilt das Gleiche wie für andere aufenthaltsrechtliche Entscheidungen, die Grundlage einer Aufenthaltsbeendigung sein können (BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22/14 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 9.7.2019 - 10 CS 19.1165 - BeckRS 2019, 15161 Rn. 11; U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - BeckRS 2017, 122965 Rn. 24).

    Dies bedeutet, dass ein Verlust der Freizügigkeitsvoraussetzung (nur) bis zur Entstehung des Daueraufenthalts möglich ist und durch eine Entscheidung auf der Grundlage des § 5 Abs. 4 FreizügG/EU festgestellt werden kann (BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - BeckRS 2017, 122965 Rn. 26).

    Rechtmäßig im Sinne des Unionsrechts ist nur ein Aufenthalt, der im Einklang mit den in der RL 2004/38/EG und insbesondere mit den in Art. 7 Abs. 1 RL 2004/38/EG aufgeführten Voraussetzungen steht (EuGH, U.v. 21.12.2011 - Ziolkowski und Szeja, C-424/10 u.a. - juris Rn. 46; U.v. 11.11.2014 - Dano, C-333/13 - juris Rn. 71; BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22.14 - juris Rn. 16; BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - BeckRS 2017, 122965 Rn. 29).

    Hat der Betroffene es versäumt, sich polizeilich anzumelden, kann er die Aufenthaltsdauer aber auch mit jedem anderen üblichen Beweismittel nachweisen (BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - BeckRS 2017, 122965 Rn. 30).

    Doch selbst wenn man zu ihren Gunsten davon ausginge, dass unfreiwillige Arbeitslosigkeit vorliegt, fehlt es an der durch die zuständige Agentur für Arbeit bestätigten unfreiwilligen Arbeitslosigkeit als unverzichtbare Voraussetzung für den Erhalt des Freizügigkeitsrechts (vgl. HessVGH, B.v. 16.4.2021 - 9 A 2282/19 - juris Rn. 33; BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - BeckRS 2017, 122965 Rn. 58; VG Bayreuth, U.v. 6.4.2022 - B 6 K 20.1313 - juris Rn. 35; BSG, U.v. 13.7.2017 - B 4 AS 17/16 R - juris Rn. 34; BeckOK MigR/Gerstner-Heck FreizügG/EU § 2 Rn. 28; Hailbronner, § 2 FreizügG/EU Rn. 124).

    Hierbei muss es sich um einen Rentenanspruch handeln, der kausal auf der vollen Erwerbsminderung basiert (BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - BeckRS 2017, 122965 Rn. 44, 55).

    Die Ausreisepflicht bleibt bestehen, solange sie nicht erfüllt und die zugrundeliegende Feststellung wirksam ist (BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - a.a.O., Rn. 27).

  • VG Augsburg, 25.10.2017 - Au 6 K 17.338

    Verlustfeststellung für einen rumänischen Staatsangehörigen

    Durch die Neufassung dieser Regelung wurde klargestellt, dass eine Verlustfeststellung nicht nur getroffen werden kann, wenn das Freizügigkeitsrecht ursprünglich bestanden hat und später entfallen ist, sondern auch dann, wenn die Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU zu keinem Zeitpunkt bestanden haben (vgl. BT-Drs. 18/2581 S. 16; BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 24).

    Abzustellen ist dabei darauf, ob im Zeitpunkt der Verlustfeststellung bereits ein Daueraufenthaltsrecht entstanden war (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn 26 f.).

    Mit Bekanntgabe des Bescheides vom 26. Januar 2017 war der Kläger somit ausreisepflichtig und konnte sich nicht mehr auf die auf dem Unionsbürgerstatus beruhende Vermutung, wonach sich ein Unionsbürger rechtmäßig im jeweils anderen Mitgliedstaat aufhält, berufen (vgl. zum Ganzen BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 26 f.).

    Nach der Rechtsprechung spricht vieles dafür, dass diese Fiktion des Fortbestehens der Arbeitnehmereigenschaft nach § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FreizügG/EU auch dann eintritt, wenn das Arbeitsverhältnis, das die Arbeitnehmereigenschaft des Unionsbürgers begründet hat, nicht mehr besteht (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 51 m.w.N.).

    Die Beschäftigung von März bis Juli 2014 erfolgte bei diversen Firmen über eine Zeitarbeitsfirma, das Vorliegen der "Fiktionswirkung" des § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FreizügG/EU hat der Kläger nicht nachgewiesen; er hat keine ärztlichen Bescheinigungen oder Ähnliches über eine vorübergehende Erwerbsminderung bzw. Arbeitsunfähigkeit zum 17. Juli 2014 vorgelegt, sondern im Schreiben vom 21. März 2016 lediglich mitgeteilt, wegen einer Operation momentan nicht arbeiten zu können und hierzu den vorgenannten Entlassungsbericht des Krankenhauses (vom 26.11.2015) vorgelegt (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 52 f. zur notwendigen Kausalität zwischen einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung und der Aufgabe der Erwerbstätigkeit).

  • VG Augsburg, 17.06.2020 - Au 6 K 18.116

    Niederlassungserlaubnis sowie Verlustfeststellung der Freizügigkeitsberechtigung

    Eine Verlustfeststellung kann demnach getroffen werden, wenn das Freizügigkeitsrecht ursprünglich bestanden hat und später entfallen ist sowie wenn die Voraussetzungen des Rechts nach § 2 Abs. 1 FreizügG/EU zu keinem Zeitpunkt bestanden haben (vgl. BT-Drs. 18/2581, S. 16; BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 24).

    Die vorgenannte Fünfjahresfrist bezieht sich darauf, dass nach Ablauf eines rechtmäßigen fünfjährigen ununterbrochenen Aufenthalts im Bundesgebiet ein Daueraufenthaltsrecht erworben wird mit der Folge, dass die Möglichkeit zur Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU erlischt (vgl. BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22/14 - juris Rn. 16; BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 24).

  • VG München, 26.06.2023 - M 4 K 21.2609

    Prozesskostenhilfe, FreizügG/EU, Drittstaatsangehöriger Familienangehöriger eines

    Insoweit gilt das Gleiche wie für andere aufenthaltsrechtliche Entscheidungen, die Grundlage einer Aufenthaltsbeendigung sein können (BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22/14 - juris Rn. 11; BayVGH, B.v. 9.7.2019 - 10 CS 19.1165 - BeckRS 2019, 15161 Rn. 11; U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - BeckRS 2017, 122965 Rn. 24).

    Dies bedeutet, dass ein Verlust der Freizügigkeitsvoraussetzung (nur) bis zur Entstehung des Daueraufenthalts möglich ist und durch eine Entscheidung auf der Grundlage des § 5 Abs. 4 FreizügG/EU festgestellt werden kann (BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - BeckRS 2017, 122965 Rn. 26).

    Hat der Betroffene es versäumt, sich polizeilich anzumelden, kann er die Aufenthaltsdauer aber auch mit jedem anderen üblichen Beweismittel nachweisen (BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - BeckRS 2017, 122965 Rn. 30).

    Die Ausreisepflicht bleibt bestehen, solange sie nicht erfüllt und die zugrundeliegende Feststellung wirksam ist (BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - a.a.O., Rn. 27).

  • LSG Sachsen, 06.12.2022 - L 4 AS 939/20
    Insbesondere den Ausführungen zur Intention und zum Sinn und Zweck der Vorschrift ist zuzustimmen (im Ergebnis, jedoch ohne weitere Begründung so auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 18.07.2017 - 10 B 17.339 - juris LS 1).
  • VG Bayreuth, 06.04.2022 - B 6 K 20.1313

    Verlust des Freizügigkeitsrechts

    Deswegen kann der Unionsbürger ab diesem Zeitpunkt nicht mehr allein durch den weiteren Aufenthalt und die auf dem Unionsbürgerstatus beruhende Freizügigkeitsvermutung in den Status eines Daueraufenthaltsberechtigten hineinwachsen (BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 25 ff.; bestätigt durch BVerwG, B.v. 7.12.2017 - 1 B 142.17 - juris Rn. 5).

    Nur wenn an diesen Zeitpunkt der Feststellung der Erwerbsminderung angeknüpft wird, kann der Tatbestand der Aufgabe der Erwerbstätigkeit "infolge" der Erwerbsminderung überhaupt erfüllt werden (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 55).

    Der vor dem Zeitpunkt der festgestellten Erwerbsminderung liegende zweijährige Aufenthalt muss, ebenso wie der fünfjährige Aufenthalt für den regulären Erwerb des Daueraufenthaltsrechts, rechtmäßig gewesen sein, d.h. der Unionsbürger muss in diesem Zeitraum durchgehend freizügigkeitsberechtigt gewesen sein - wenn auch nicht notwendig aufgrund einer Erwerbstätigkeit (BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 54; Tewocht in BeckOK AuslR, § 4a FreizügG/EU Rn. 31).

  • LSG Hessen, 26.04.2023 - L 6 AS 600/20

    Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für

    Zudem erfüllt die Vorschrift auch in diesem Fall ihren Zweck, nämlich den Arbeitnehmerstatus vorübergehend aufrecht zu erhalten, solange der Betroffene zu einer Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats innerhalb eines angemessen Zeitraums fähig ist und hierfür grundsätzlich zur Verfügung steht (vgl. EuGH, Urteil vom 13. September 2018 - C 618/16 - Prefeta, juris, Rn. 37; vgl. in diesem Sinne auch VGH München, Urteil vom 18. Juli 2017 - 10 B 17.339, BeckRS 2017, 122965; Tewocht, in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 2 FreizügG/EU - Stand: 1. Oktober 2021 - Rn. 46a).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2018 - L 7 AS 430/18

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bzw

    Vorliegend lässt sich anhand der Aktenlage nicht feststellen, dass die Antragstellerin, die ausweislich der Feststellungen der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg (vgl. Mitteilung vom 10. Dezember 2016) noch mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann, ihre Erwerbstätigkeit auf Grund von vorübergehender Arbeitsunfähigkeit aufgegeben hat (vgl. zu diesem Gesichtspunkt Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Urteil 18. Juli 2017 - 10 B 17.339 - , bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Dezember 2017 - 1 B 142/17 - ; ferner Bayer. LSG, Beschluss vom 20. Juni 2016 - L 16 AS 284/16 B ER - ).
  • VGH Bayern, 14.12.2018 - 10 ZB 18.603

    Verlust des Rechts auf Freizügigkeit - Erfolgloses Begehren der

    Denn zum einen ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung geklärt, dass rechtmäßig im Sinne des Unionsrechts nur ein Aufenthalt ist, der im Einklang mit den in der Richtlinie 2004/38 EG und insbesondere mit den in Art. 7 Abs. 1 RL 2004/38/EG aufgeführten Voraussetzungen steht (EuGH, U.v. 21.12.2011 - Ziolkowski und Szeja, C-424/10 u.a. - juris Rn. 46; U.v. 11.11.2014 - Dano, C-333/13 - juris Rn. 71; BVerwG, U.v. 16.7.2015 - 1 C 22.14 - juris Rn. 16 m.w.N.; U.v. 31.5.2012 - 10 C 8.12 - juris -Ls-, Rn. 15 f.; BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 29).

    Die Streitwertfestsetzung ergibt sich aus § 63 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, § 39 Abs. 1, § 47 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3, § 52 Abs. 2 GKG, wobei sich die Ergänzung des ursprünglichen Klagebegehrens auf Aufhebung des streitgegenständlichen Bescheids vom 26. Januar 2017 durch die (weitere) Klage auf Ausstellung einer Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht streitwerterhöhend auswirkt (so i.E. auch BayVGH, U.v. 18.7.2017 - 10 B 17.339 - juris Rn. 70).

  • VGH Bayern, 14.12.2018 - 10 CS 18.2271

    Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt; Ausstellung

  • VGH Bayern, 16.10.2017 - 19 C 16.1719

    Keine Erfolgsaussicht für Klage gegen Verlustfeststellung des

  • LSG Baden-Württemberg, 17.04.2019 - L 2 SO 1477/18

    Sozialhilfe - Leistungsausschluss für Ausländer - erlaubter Aufenthalt iS des

  • VG Würzburg, 19.09.2022 - W 7 K 21.190

    Feststellung des Nichtbestehens der Freizügigkeit von Unionsbürgern wegen Fehlens

  • VG Bayreuth, 04.05.2021 - B 6 K 19.581

    Erfolgreiche Klage auf Erteilung einer Daueraufenthaltsbescheinigung

  • VG Karlsruhe, 06.12.2021 - 2 K 5586/19

    Zum Verlust des unionsrechtlichen Freizügigkeitsrechts britischer

  • OVG Niedersachsen, 01.03.2022 - 13 LA 368/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Arbeitnehmer; Daueraufenthaltsrecht;

  • SG Augsburg, 20.10.2017 - S 8 AS 1071/17

    Zur Familienangehörigkeit

  • VG München, 07.05.2019 - M 25 S 18.3751

    Erfolgreicher Eilrechtsschutz gegen Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit

  • OVG Niedersachsen, 07.03.2022 - 13 OA 37/22

    Addition; Anfechtung; Aufenthaltsrecht, gesetzliches; Aufenthaltstitel;

  • VG Darmstadt, 09.04.2020 - 6 L 849/19

    Ausreisepflicht beginnt mit Wirksamkeit der Nichtbestehensfeststellung

  • VG Augsburg, 18.01.2023 - Au 6 K 22.2179

    Rechtmäßige Feststellung des Verlusts des Freizügigkeitsrechts

  • VG München, 25.09.2019 - M 25 K 18.3750

    Arbeitsnehmerfreizügigkeit nach § 2 FreizügG/EU - Begriff des Arbeitnehmers und

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